Internettechnik, Content-Management-Software und Webshopsysteme, Servertechnik und Hosting sind mittlerweile sehr komplex geworden und auch die Wartung und Pflege bestehender Systeme im laufenden Betrieb ist oftmals recht aufwändig.
Software hat kurze „Lebenszyklen“ und „veraltet“ rasch. Das betrifft nicht nur das Softwareprogramm (z.B. ein CMS oder Shopsystem) selbst, sondern im Falle eines gehosteten Internetauftritts oder Webshops auch die Serverumgebung: das Betriebssystem, die Skriptsprachen, die Datenbanken. Die Entwicklung schreitet rasch voran. Mit den mobilen Endgeräten wie Smartphones und Tablets kommen weitere Anforderungen an Aufbau und Darstellung einer Internetseite hinzu, dem „Responsive Design“.
Wie auch bei Ihrem Windows-Betriebssystem auf Ihrem Arbeitsplatzrechner sollten auch hier laufende Programm-Updates und Sicherheitsmaßnahmen erfolgen, Service-Packs eingespielt werden und von Zeit zu Zeit wird eine Neuinstallation erforderlich. Suchmaschinen wie Google, Schnittstellen zu externen Diensten und Dienstleistern, Browserversionen, Bildschirmauflösungen, ständig ändern sich die Bedingungen und Anforderungen an die Webseitenbetreiber und erfordern ein Eingreifen in bestehende Prozesse und entsprechendes Reagieren auf Veränderungen.
Um hier Schritt zu halten, ist eine umfassende Kenntnis und ein nicht unbeträchtlicher Aufwand erforderlich. Spätestens wenn Versionsnummern einen „ganzen Schritt“ machen, z.B. von einer Softwareversion 3.x auf 4.x wechseln, wird ein Reagieren sinnvoll. Einerseits versucht man, viele Softwareumgebungen möglichst lange (ohne Änderungen) zu nutzen („never touch a running system“), doch irgendwann „überholt“ einen die Zeit bzw. die Anforderungen.
Deshalb treffen wir mit Ihnen ein …
Internetseiten und Online-Shops haben rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche „geöffnet“ und müssen erreichbar sein. Deshalb sollten Sie wissen, was eine Agentur (im Ernstfall) für Sie leisten kann und wird (und was nicht).
Aktuell beschäftigt die Werbeagentur neben dem Inhaber, der für Konzeption, Design und Entwicklung zuständig ist, einen fest angestellten Mitarbeiter sowie freie Mitarbeiter
Leistungsbeschreibung
Es ist schwierig, alle Wünsche, Bedürfnisse und Anforderungen an eine Softwarelösung und an die technische Umgebung bereits vorab und bis ins Detail zu erfassen. Selbst ein noch so umfangreiches Pflichtenheft kann selten alle Aspekte einer Software-Implementierung umfassend beschreiben. Es muss Ihnen klar sein, dass es immer Einzelheiten gibt, die man nicht besprochen hat, auch weil manche Anforderungen und Wünsche sich erst „im Tun“ ergeben, wenn man sich also sehr intensiv mit der Softwarelösung beschäftigt.
Das ist normal. Unsere Kalkulation berücksichtigt einen bestimmten „Puffer“, aber auch Sie als Auftraggeber sollten ein paar Unwägbarkeiten einplanen.
Pflichtenheft
Sollen konkrete kundenseitige Anforderungen erfüllt sein, so müssen diese in einem Pflichtenheft genannt werden. Ansonsten gelten die Funktionen, die sich aus der Funktionalität der Software standardmäßig ergeben.
Termintreue
Wir setzen auf „Priorisierung“: Wie in der Arztpraxis halten auch wir während der normalen „Sprechstunde“ Zeiten für Notfälle frei. Für alle anderen Aufgabenstellungen gilt „wie beim Arzt“ die Organisation einer „Bestellpraxis“. Ihre Aufgaben werden terminlich (ein-)geplant und möglichst zu den dann festgelegten (und gemeinsam vereinbarten) Zeiten umgesetzt. Wie auch beim Arzt wäre ein kurzfristiger Termin hilfreich, das setzt auf Planungsseite die Bereitschaft beider Seiten voraus, sich an vereinbarte Termine und Zeiten zu halten, also einen Termin oder ein Zeitfenster „wahrzunehmen“. Leider verzögern sich immer häufiger Aufgaben und Projekte, teils um Monate und Jahre, weil kundenseitig im Alltagsgeschäft plötzlich andere Prioritäten in den Vordergrund drängen. Dafür haben wir Verständnis, doch auch wir benötigen eine gewisse Planungssicherheit, um Mitarbeiter und Ressourcen für unsere Kunden und Aufgaben „frei zu halten“.
Die Agentur weist darauf hin, dass es nach momentanem Stand der Technik nicht möglich ist, Software zu erstellen und technische Umgebungen zu schaffen, die in allen Anwendungen und Kombinationen jederzeit fehlerfrei und unterbrechungsfrei arbeiten.
Aber wir schaffen Rahmenbedingungen, um einen möglichst ausfallfreien und reibungslosen Betrieb zu ermöglichen:
Mit der Freigabe der Software durch den Kunden und spätestens mit dem Einsatz einer Software im Realbetrieb (Nutzung) gilt ein Auftrag als abgeschlossen. Im laufenden Betrieb leisten wir Hilfestellung und Unterstützung per Telefon, E-Mail und Fernwartung (über Internet) im Rahmen eines regelmäßigen Wartungsvertrages bzw. Betreuungspaketes sowie Unterstützung im Einzelfall.
Software hat kurze „Lebenszyklen“, die Entwicklung schreitet rasch voran. Durch regelmäßige Services, Updates und Releases halten wir die Software „up to date“ und stellen neue Funktionen und Möglichkeiten zur Verfügung.
Die Betreuung im laufenden Betrieb ist mit Kosten verbunden, die in unseren Betreuungspaketen definiert sind und je nach Projektart, -größe und Leistungsumfang variieren. Hierbei versuchen wir gemeinsam mit unseren Kunden die ideale Form der Zusammenarbeit zu finden, um das vorhandene Budget möglichst effizient einzusetzen.
Für Kunden ohne Betreuungspaket berechnen wir 120.-/Stunde mit Abrechnung in 30 Minuten-Takten.
Betreuungspakete werden monatlich im Voraus berechnet.
Direkthilfe und Betreuung zur Software und Ihrem Projekt organisieren wir über unsere zentrale Supportverwaltung. Hierüber leisten wir Hilfestellung und Unterstützung per E-Mail. In der Regel können wir Ihre Fragen innerhalb eines Werktages beantworten bzw. Sie werden zurückrufen. Außerdem bieten wir Online-Support und Fernwartung direkt und live über Internet und Telefon mit dem Fernwartungstool TeamViewer, mit dem wir übers Internet live auf Ihren Bildschirm sehen und konkrete Hilfestellung anbieten können.
Bei einem Internetauftritt wird ein Content-Management-System (CMS) als Basistechnologie verwendet. Diese Webanwendung dient zur Verwaltung der Inhalte einer Webseite (Texte und Bilder). In der Regel installieren wir die Open-Source-Software WordPress.
Darauf aufbauend wird von der Agentur ein eigenständiges und komplexes „Framework“ als Rahmentechnologie (optische und technische Gestaltungsvorlage) installiert und konfiguriert. Diese Rahmentechnologie (Framework) ermöglicht insbesondere das optische Erscheinungsbild des Webauftritts (Design) und stellt zudem bestimmte technische Funktionen und zusätzliche Funktionserweiterungen (Plugins) bereit. Ein Framework umfasst also verschiedene „Bausteine“ und vermeidet so das eigenhändige Schreiben des gesamten Codes, indem wiederkehrende Muster (Standards) verwendet werden. Bei der Entwicklung von Software, Websites und Apps sind beispielsweise ähnliche Schritte notwendig, die immer wieder verwendet werden müssen, für die in Frameworks bereits Strukturen oder Code-Bausteine vorgegeben sind.
Erhält der Kunde über ein eigenes Benutzerkonto Zugriff auf seinen Internetauftritt bzw. das CMS-System, so umfasst dies die Möglichkeit, bestimmte Inhaltsbereiche des Webauftritts selbst zu pflegen, also im Wesentlichen einfache Textänderungen und Wechsel von Bildmotiven innerhalb der bestehenden Inhalte vorzunehmen. Dazu steht dem Kunden ein Text-Editor zur Verfügung, der von den Möglichkeiten und Funktionen denen eines einfachen Textverarbeitungsprogramms entspricht.
Ein eigenes Benutzerkonto umfasst ausdrücklich nicht die Möglichkeit des Kunden, vollständige Administrationsrechte über das CMS-System und insbesondere die verwendete Rahmentechnologie des „Frameworks“ zu erhalten. So sind z.B. Funktionserweiterungen (Plugins) und grundlegende optische Änderungen am System nicht möglich.
Diese Beschränkungen dienen der Systemsicherheit und -integrität, sie ermöglichen uns laufendes Monitoring, regelmäßige und automatisierte Sicherungen (Backups), laufende Wartung (unmittelbare Softwareupdates und das regelmäßige Einspielen von Sicherheitspatches) und die Überwachung von Sicherheitsregeln.
Ausnahmen müssen schriftlich vereinbart werden. Lesen Sie bitte auch über die „Zusatz-Vertragsbedingungen für den Betrieb von Software und die Überlassung von Lizenzen“ in den AGB.